Kosten Sachverständigengutachten
mein Angebot für Sie
Um Ihnen Kostensicherheit zu geben, arbeite ich bei meiner Erstberatung grundsätzlich nach einer Aufwandspauschale.
Ich teile Ihnen vor Auftragserteilung die Kosten für die Erstberatung mit, um Ihnen Kostensicherheit zu geben.
In der Erstberatung sind nachfolgende Leistungen grundsätzlich enthalten:
An- und Abfahrt inkl. der Km und der Arbeitszeit
Diese Erstberatung mit der An- und Abfahrt in den Revierstädten und max. 1-stündigen Ortstermin
biete ich für eine Pauschale ab 450,00 € inkl.Mwst. an.
Gerne bin ich auch für Sie an allen Standorten in Deutschland tätig.
Es ist für mich nicht ungewöhnlich auch in München, Frankfurt, Berlin, Dresden, Hamburg, Kiel, Stuttgart oder in einer anderen Stadt in Deutschland für Sie bereit zu sein.
Zögern Sie nicht mich zu Kontaktieren.
Selbstverständlich biete ich Ihnen eine Pauschale zur Erstberatung auch außerhalb der Revierstädte an, da ich in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Sie unterwegs bin.
Ab sofort habe ich ein Sachverständigenbüro in Schleswig Holstein in der Ortschaft Heide.
Dadurch kann ich Ihnen im Bereich wie auch z.B Kiel, Hamburg oder Bremen Kostengünstige Erstberatungen anbieten.
Die weiteren Kosten richten sich nach denen in den AGB´s aufgeführten Stunden- und Verrechnungssätzen jeweils nach dem Zeitaufwand. Dies können Sie ebenfalls in meinen AGB´s unter dem Punkt
Vergütung des Sachverständigen
nachlesen.
Alle weiteren Kosten sind im JVEG geregelt.
Das JVEG kann eingesehen werden unter dem Bundesministerium der Justiz
http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/index.html
Was kostet ein Dachgutachten
Um Ihnen Kostensicherheit zu geben, arbeite ich bei meiner Erstberatung grundsätzlich nach einer Aufwandspauschale.
Ich teile Ihnen vor Auftragserteilung die Kosten für die Erstberatung mit, um Ihnen Kostensicherheit zu geben.
In der Erstberatung sind nachfolgende Leistungen grundsätzlich enthalten:
An- und Abfahrt inkl. der Km und der Arbeitszeit
Diese Erstberatung mit der An- und Abfahrt in den Revierstädten und max. 1-stündigen Ortstermin
biete ich für eine Pauschale ab 450,00 € inkl.Mwst. an.
Gerne bin ich auch für Sie an allen Standorten in Deutschland tätig.
Es ist für mich nicht ungewöhnlich auch in München, Frankfurt, Berlin, Dresden, Hamburg, Kiel, Stuttgart oder in einer anderen Stadt in Deutschland für Sie bereit zu sein.
Zögern Sie nicht mich zu Kontaktieren.
Selbstverständlich biete ich Ihnen eine Pauschale zur Erstberatung auch außerhalb der Revierstädte an, da ich in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Sie unterwegs bin.
Auch in Kiel, Hamburg oder Bremen biete ich Kostengünstig Erstberatungen an.
Die weiteren Kosten richten sich nach denen in den AGB´s aufgeführten Stunden- und Verrechnungssätzen jeweils nach dem Zeitaufwand. Dies können Sie ebenfalls in meinen AGB´s unter dem Punkt
Vergütung des Sachverständigen
nachlesen.
Enthaltene Leistungen der Kostenpauschale
- An- und Abfahrt inkl. der Fahrtzeit max. 50 Km im Umkreis Gelsenkirchen
- Anfallende Km und Energiekosten
- max. eine Stunde vor Ort Begutachtungsdauer
- Erstberatung vor Ort
- Erstellen von Bildern für die eventuelle anschließende Ausarbeitung eines Sachverständigengutachtens
- Schriftliche Ausarbeitung und Gutachten werden gesondert berechnet und sind in der Pauschale nicht enthalten
Beauftragung
Bei einer Beauftragung bitte ich Sie unter dem Punkt Beauftragung Ihre Daten einzugeben. Für weitere Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich grundsätzlich nur nach Vorkasse tätig werde.
Kosten für ein Gutachten
Sachverständige werden immer nach den Kosten für Ihr Gutachten gefragt. Eine Aussage dazu können weder Hausgutachter, noch Baugutachter oder Immobiliengutachter vorab pauschal treffen.
Für alle Sachverständigen, egal ob sie als vereidigter Sachverständiger oder Bausachverständiger arbeiten gilt die Eintragung im Gutachterverzeichnis. Hier werden alle Spezialisten geführt.
Achten Sie bei einer Beauftragung, das im Handwerk der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eine geschützte Bezeichnung ist und dieser Unabhängig und unparteiisch seine Gutachten erstellt.
Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.
Die öffentliche Bestellung bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.
Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers:
Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen.
Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.
Öffentlich bestellte Sachverständige müssen keineswegs alleine tätig sein. Sie arbeiten auch in Teams, Ingenieurgesellschaften, Laboratorien oder Prüfgesellschaften.
Für ihre Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich.
Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen.
Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern).
Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können - wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt.
Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.
Die Kosten für ein Gutachten richten sich nach dem jeweiligen Aufwand, der sich aus den Fragestellungen des Auftraggebers ergibt bzw. nach den vor Ort festgestellten Schäden.
Da keine pauschale Aussage zu den Kosten für ein Gutachten möglich ist – ich Ihnen jedoch eine transparente und vor allem faire Kostenstruktur bieten möchte habe ich für Sie aufgrund meiner Erfahrung folgendes Angebot erarbeitet:
Ja nach Entfernung ab einem Pauschalfestpreis von 450,00€ biete ich Ihnen einen gemeinsamen Ortstermin mit eingehender Beratung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen an Ihrem Objekt an.
In diesem Ortstermin kann ich mir als Sachverständiger ein Bild über das Objekt und die weiteren notwendigen Schritte machen.
Sollten weitere Schritte nach dem Ortstermin notwendig werden, wie zum Beispiel eine Baustellendokumentation oder Erstellung eines Gutachtens, dann kann ich Ihnen die noch zu erwartenden Kosten detailliert angeben. In diesem Ortstermin kann ich mir ein Bild über das Objekt und die weiteren notwendigen Schritte machen.
Sollten weitere Schritte nach dem Ortstermin notwendig werden, wie zum Beispiel eine Baustellendokumentation oder Erstellung eines Gutachtens,
dann kann ich Ihnen die noch zu erwartenden Kosten detailliert angeben.